Allgemeine Geschäftsbedingungen


sanft-tragen

Priska Barmettler-Niederberger


Stand: August 2026


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von sanft-tragen, Priska Barmettler-Niederberger.

Das aktuelle Angebot umfasst:

• Trageberatung

• Rückbildung mit Baby im Tragetuch / in der Tragehilfe

• Beckenboden To-Go (Beckenbodentraining)

Die Dienstleistungen werden als Einzelunterricht bei der Kundin bzw. beim Kunden zu Hause durchgeführt.

Die AGB bilden Bestandteil des jeweiligen Vertrags zwischen sanft-tragen, Priska Barmettler-Niederberger und der Kundin bzw. dem Kunden.

Mit der Buchung einer Dienstleistung bzw. mit der Anmeldung zu einem Kurs werden diese AGB akzeptiert.


2. Angebot und Leistungsumfang

2.1 Trageberatung

Die Trageberatung umfasst eine individuelle Beratung rund um das Tragen von Babys und Kindern im Tragetuch und/oder in einer geeigneten Tragehilfe.

Der Stundensatz beträgt CHF 70.-. Für jeden Auftrag wird die erste Stunde voll verrechnet (Mindestpauschale). Danach erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt zu je CHF 17.50  pro angefangene Viertelstunde.

Im Preis inbegriffen ist eine Nachberatung via WhatsApp im Zusammenhang mit der durchgeführten Beratung.

Die Trageberatung ist von vielen Krankenkassen im Rahmen einer entsprechenden Zusatzversicherung anerkannt. Eine allfällige Kostenbeteiligung richtet sich ausschliesslich nach den individuellen Versicherungsbedingungen der Kundin bzw. des Kunden. Die Abklärung einer Kostenübernahme liegt in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden.


2.2 Rückbildung mit Baby im Tragetuch / in der Tragehilfe

Die Rückbildung mit Baby im Tragetuch bzw. in der Tragehilfe wird als individuelles Einzeltraining bei der Kundin bzw. beim Kunden zu Hause durchgeführt.

Der Kurs umfasst 6 Kurseinheiten à 90 Minuten.

Die sechs Kurseinheiten bilden ein zusammenhängendes Kursangebot und werden als Gesamtpaket gebucht.

Die Kosten für den gesamten Kurs betragen:

CHF 600.– inklusive Kursunterlagen

Die Durchführung erfolgt nach den offiziellen Richtlinien des BeBo®-Konzepts.

Das Angebot kann je nach Versicherungsart im Rahmen der Zusatzversicherung von Krankenkassen anerkannt sein. Voraussetzung für eine mögliche Anerkennung ist unter anderem die Durchführung von mindestens sechs Kurseinheiten. Die definitive Kostenübernahme richtet sich nach der individuellen Versicherung und den jeweils geltenden Bedingungen der Krankenkasse.

Die Kundin bzw. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Kursbeginn bei der eigenen Krankenkasse abzuklären, ob und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung erfolgt.


2.3 Beckenboden To-Go

Beckenboden To-Go ist ein individuelles Beckenbodentraining und wird als Einzelunterricht bei der Kundin bzw. beim Kunden zu Hause durchgeführt.

Der Kurs umfasst 6 Kurseinheiten à 90 Minuten.

Die sechs Kurseinheiten bilden ein zusammenhängendes Kursangebot und werden als Gesamtpaket gebucht.

Die Kosten für den gesamten Kurs betragen:

CHF 600.– inklusive Kursunterlagen

Die Durchführung erfolgt nach den offiziellen Richtlinien des BeBo®-Konzepts.

Das Angebot kann je nach Versicherungsart im Rahmen der Zusatzversicherung von Krankenkassen anerkannt sein. Voraussetzung für eine mögliche Anerkennung ist unter anderem die Durchführung von mindestens sechs Kurseinheiten. Die definitive Kostenübernahme richtet sich nach der individuellen Versicherung und den jeweils geltenden Bedingungen der Krankenkasse.

Die Kundin bzw. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Kursbeginn bei der eigenen Krankenkasse abzuklären, ob und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung erfolgt.


3. Terminvereinbarung

Die Termine für Trageberatungen sowie für die beiden Kursangebote werden individuell vereinbart.

Bei den Kursangeboten „Rückbildung mit Baby im Tragetuch / in der Tragehilfe“ und „Beckenboden To-Go“ werden sechs Termine à 90 Minuten vereinbart.

Die vereinbarten Kurstermine sind verbindlich und Bestandteil des gebuchten Gesamtpakets.

Die sechs Kurseinheiten können nicht einzeln gekündigt oder aus dem Gesamtpaket herausgelöst werden.


4. Verschiebung und Absage von Terminen

4.1 Trageberatung

Eine Trageberatung kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Beratungszeit vollständig in Rechnung gestellt werden.

Bei Krankheit oder Unfall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.


4.2 Kurse

Die für die Kurse vereinbarten Termine sind grundsätzlich verbindlich.

Eine Verschiebung einzelner Kurseinheiten ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Bei Krankheit der Kundin oder des Kindes kann eine betroffene Kurseinheit nach vorheriger Mitteilung und in gegenseitiger Absprache verschoben werden.

Der Ersatztermin wird gemeinsam vereinbart und soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums stattfinden.

Die Möglichkeit zur Verschiebung bei Krankheit stellt eine kundenfreundliche Kulanzregelung dar und begründet keinen Anspruch auf beliebige oder wiederholte Terminverschiebungen.

Bei einer Absage aus anderen Gründen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen gilt die betreffende Kurseinheit grundsätzlich als bezogen und wird nicht zurückerstattet oder nachgeholt.


5. Rücktritt vom Kurs

Die Buchung der Angebote „Rückbildung mit Baby im Tragetuch / in der Tragehilfe“ und „Beckenboden To-Go“ erfolgt verbindlich als Gesamtpaket von sechs Kurseinheiten.

Ein Rücktritt vom gesamten Kurs vor Kursbeginn ist schriftlich mitzuteilen.

Es gelten folgende Annullierungsbedingungen:

• Bis 30 Tage vor dem ersten vereinbarten Kurstermin: kostenlose Annullierung.

• 29 bis 15 Tage vor dem ersten vereinbarten Kurstermin: 50 % der Kurskosten werden verrechnet.

• 14 bis 0 Tage vor dem ersten vereinbarten Kurstermin: 100 % der Kurskosten werden verrechnet.

• Nach Beginn des Kurses: Eine Rückerstattung der Kurskosten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei Krankheit oder Unfall kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests im Einzelfall eine abweichende Lösung vereinbart werden.

Eine Übertragung des gesamten noch nicht begonnenen Kurses auf eine Ersatzperson ist nach vorgängiger Absprache mit sanft-tragen möglich, sofern die Voraussetzungen für die Durchführung des betreffenden Angebots erfüllt sind.


6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die jeweils gültigen Preise werden auf der Website von sanft-tragen veröffentlicht oder bei der individuellen Terminvereinbarung bzw. Kursbuchung mitgeteilt.

Trageberatung

Der Stundensatz beträgt 70.- CHF. Für jeden Auftrag wird die erste Stunde voll verrechnet (Mindestpauschale). Danach erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt zu je 17.50 CHF pro angefangene Viertelstunde.

Die Zahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Beratung gemäss der vereinbarten Zahlungsart.

Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt.

Allfällige Wegkosten werden zusätzlich verrechnet

Rückbildung und Beckenboden To-Go

Die Kosten für einen vollständigen Kurs mit sechs Einheiten betragen jeweils:

CHF 600.– inklusive Kursunterlagen

Die Kurskosten sind vor Beginn des Kurses vollständig zu bezahlen.

Allfällige Wegkosten werden zusätzlich verrechnet.

Bei Zahlungsverzug kann nach erfolgter Zahlungserinnerung eine angemessene Mahn- und Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.


7. Wegkosten

Die Wegkosten werden zusätzlich zu den Kosten der jeweiligen Dienstleistung verrechnet.


7.1 Bis 31. Dezember 2026

Für Trageberatungen gilt:

• Region Nidwalden, Obwalden und Luzern: CHF 1.– pro Kilometer

Für die Kurse „Rückbildung mit Baby im Tragetuch / in der Tragehilfe“ und „Beckenboden To-Go“ gilt:

• Region Nidwalden: CHF 100.– Wegpauschale

• Region Uri: CHF 150.– Wegpauschale

• weitere Regionen: nach Absprache


7.2 Ab 1. Januar 2027

Für Trageberatungen gilt:

• Region Uri: CHF 1.– pro Kilometer

• Region Nidwalden: CHF 5.– Pauschale + CHF 1.– pro Kilometer ab Beckenried / Seelisbergtunnel

• weitere Regionen: nach Absprache

Für die Kurse „Rückbildung mit Baby im Tragetuch / in der Tragehilfe“ und „Beckenboden To-Go“ gilt:

• Region Uri: CHF 100.– Wegpauschale

• Region Nidwalden: CHF 150.– Wegpauschale

• weitere Regionen: nach Absprache


8. Gesundheit und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt eigenverantwortlich.

Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, sanft-tragen vor Beginn der Beratung bzw. des Trainings über gesundheitliche Beschwerden, Einschränkungen oder andere Umstände zu informieren, welche für die Durchführung des Angebots relevant sein könnten.

Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden, nach einer Geburt, nach einem Unfall oder bei Unsicherheit über die körperliche Belastbarkeit wird empfohlen, vor der Teilnahme eine entsprechend qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren.

Die Angebote von sanft-tragen ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose, medizinische Behandlung, Physiotherapie oder sonstige medizinische bzw. therapeutische Behandlung.

Bei medizinischen Fragen oder Beschwerden ist eine entsprechend qualifizierte Fachperson beizuziehen.


9. Haftung

Die Kundin bzw. der Kunde ist für die eigene Gesundheit und die eigene Handlungsweise während und nach der Beratung bzw. dem Training selbst verantwortlich.

sanft-tragen, Priska Barmettler-Niederberger verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht und sorgfältig zu erbringen.

Für den Erfolg einer Beratung oder eines Trainings kann keine Garantie übernommen werden.

Die Haftung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Für persönliche Gegenstände der Kundin bzw. des Kunden wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.


10. Durchführung und Verhinderung durch sanft-tragen

Sollte eine vereinbarte Beratung oder Kurseinheit aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer anderen unvorhersehbaren Verhinderung von sanft-tragen, Priska Barmettler-Niederberger nicht durchgeführt werden können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

Ist ein Ersatztermin nicht möglich, wird die betreffende, bereits bezahlte und nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


11. Krankenkassenanerkennung

Hinweise auf eine mögliche Anerkennung durch Krankenkassen stellen keine Zusicherung einer Kostenübernahme dar.

Die Leistungen und Angebote werden je nach Angebot, Zertifizierung, Versicherungsmodell und geltenden Bestimmungen von einzelnen Krankenkassen im Rahmen der Zusatzversicherung anerkannt.

Die Höhe einer allfälligen Kostenbeteiligung sowie die Voraussetzungen dafür werden von der jeweiligen Krankenkasse bestimmt.

Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Beginn des Angebots direkt bei der eigenen Krankenkasse abzuklären, ob die betreffende Leistung anerkannt wird und welche Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt sein müssen.

Änderungen der Vorgaben von Krankenkassen oder Zertifizierungsstellen können nicht von sanft-tragen beeinflusst werden und begründen keinen Anspruch auf eine Kostenrückerstattung durch sanft-tragen.


12. Datenschutz

sanft-tragen, Priska Barmettler-Niederberger bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes.

Personendaten werden bearbeitet, soweit dies für die Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung, Durchführung und Abrechnung der Dienstleistungen, die Kommunikation mit der Kundin bzw. dem Kunden sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Gesundheitsbezogene Angaben werden nur bearbeitet, soweit dies für die sichere und sachgerechte Durchführung des vereinbarten Angebots erforderlich ist oder eine entsprechende rechtliche Grundlage bzw. Einwilligung besteht.

Für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Trageberatung kann auf Wunsch der Kundin bzw. des Kunden WhatsApp verwendet werden. Die Nutzung von WhatsApp erfolgt auf eigenes Risiko der Kundin bzw. des Kunden. Es wird empfohlen, über Messenger-Dienste keine unnötigen sensiblen Gesundheitsdaten zu übermitteln.

Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der separaten Datenschutzerklärung von sanft-tragen geregelt.


13. Kommunikation

Die Kommunikation im Zusammenhang mit Terminvereinbarungen und organisatorischen Fragen kann per E-Mail, Telefon, SMS oder WhatsApp erfolgen.

Verbindliche Terminvereinbarungen und Terminänderungen sollen nachvollziehbar kommuniziert werden.


14. Änderungen des Angebots

sanft-tragen, Priska Barmettler-Niederberger behält sich vor, das Angebot, Preise, Wegkosten und organisatorische Bedingungen für zukünftige Buchungen anzupassen.

Für bereits verbindlich gebuchte Dienstleistungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise und Bedingungen.

Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Vorgaben von Krankenkassen, Zertifizierungsstellen oder anderer zuständiger Stellen bleiben vorbehalten.


15. Änderungen der AGB

sanft-tragen, Priska Barmettler-Niederberger kann diese AGB jederzeit anpassen.

Für bereits abgeschlossene bzw. verbindlich vereinbarte Verträge gelten grundsätzlich die AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren.

Für zukünftige Buchungen gilt die jeweils aktuelle Version der AGB.

Die aktuelle Version wird auf der Website von sanft-tragen veröffentlicht.


16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen sanft-tragen, Priska Barmettler-Niederberger und der Kundin bzw. dem Kunden ist Schweizer Recht anwendbar.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Sitz von sanft-tragen, Priska Barmettler-Niederberger.


17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung soll durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.


sanft-tragen

Priska Barmettler-Niederberger


Stand: August 2026

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